Die Online Praxis für Zweitmeinungen — Prof. Ivar Friedrich
Herzrhythmusstörungen

Herzrhythmusstörungen:
Ablation, Schrittmacher & Zweitmeinung

Vorhofflimmern, Ablation, Schrittmacher oder Defibrillator? Prof. Friedrich gibt Ihnen eine unabhängige Einschätzung, welche Behandlung in Ihrer Situation die richtige ist.

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Behandlungsverfahren im Überblick

Katheterablation

Bei Vorhofflimmern & Tachykardien

Minimal-invasives Verfahren zur Verödung der Auslöser von Herzrhythmusstörungen. Erfolgsrate 60–80% bei Vorhofflimmern.

Herzschrittmacher

Bei Bradykardie & AV-Block

Kleines implantiertes Gerät, das den Herzrhythmus bei zu langsamem Schlag reguliert. Eingriff dauert 1–2 Stunden.

ICD (Defibrillator)

Bei lebensbedrohlichen Rhythmusstörungen

Erkennt und behandelt lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen durch Elektroschock. Kombiniert Schrittmacher und Defibrillator.

Häufige Fragen

Wann ist eine Ablation bei Vorhofflimmern sinnvoll?

Eine Katheterablation ist sinnvoll, wenn Vorhofflimmern trotz medikamentöser Therapie weiterhin Beschwerden verursacht, wenn Medikamente nicht vertragen werden oder wenn der Patient jung ist und eine langfristige Medikamenteneinnahme vermeiden möchte. Die Erfolgsrate liegt bei 60–80%.

Wann brauche ich einen Schrittmacher?

Ein Herzschrittmacher ist notwendig bei symptomatischer Bradykardie (zu langsamer Herzschlag), bei AV-Block (Überleitungsstörung zwischen Vorhof und Kammer) oder nach bestimmten Herzoperationen. Die Implantation ist ein kleiner Eingriff und dauert etwa 1–2 Stunden.

Was ist der Unterschied zwischen Schrittmacher und Defibrillator (ICD)?

Ein Schrittmacher behandelt einen zu langsamen Herzschlag. Ein ICD (implantierbarer Kardioverter-Defibrillator) erkennt lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen und gibt bei Bedarf einen Elektroschock ab. Ein ICD hat zusätzlich eine Schrittmacherfunktion.

Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten für die Zweitmeinung?

Privatpatienten können die Kosten in der Regel über ihre private Krankenversicherung abrechnen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wir empfehlen, vorab bei Ihrer Versicherung nachzufragen.

Fragen zu Ihrer Herzrhythmusstörung?

Prof. Friedrich analysiert Ihre Befunde und gibt Ihnen eine klare, unabhängige Empfehlung.

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